Mit viel Spass und Energie bei der Bootsausbildung – vielen Dank Euch zwei !
Die Bootsfahrschule bedankt sich bei Daniel S. für das entgegengebrachte Vertrauen!!!
Durch die Ausbildung bei Elke konnte ich eine unvergessliche Bootstour mit meinen Freunden auf der Havel erleben. Die gute Praxis bereitete mich auf die Manöver auf dem Wasser vor. Durch das Schleusentraining bei Elke war es spielend leicht von Berlin über Potsdam bis nach Brandenburg auf der Havel zu fahren. Dies ermöglichte ein wunderschönes Wochenende mit unberührter Natur, großflächigen Seen, Aussichten auf moderne historische Bauwerke vom Wasser aus.
Schöne Stunden auf dem Wasser und in den Marinas geniessen – Herrlich !!! Durch die Hilfsbereitschaft der anderen Bootsführer und Hafenmeister fühlte man sich wohl und konnte die Seele unbeschwert baumeln lassen. Ein Boot zu führen bedeutet Verantwortung für sich und die Crew zu tragen, aber auch zu relaxen und eine einmalig schöne Zeit mit Freunden verbringen zu können. Vielen Dank Daniel S.
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Am 10. Mai 2017 tritt die neue SBF-Verordnung (Sportbootführerscheinverordnung) in Kraft , die die zwei bisherigen Sportbootführerscheinverordnungen „SBF-Binnen“ und „SBF-See“ ablöst.
Info des BMVI zur neuen Sportbootführerscheinverordnung (PDF)
Zukünftig gibt es nur noch einen einzigen Sportbootführerschein.
Auf diesem sind die jeweiligen Geltungsbereiche – Binnenschifffahrtsstraßen und/oder Seeschifffahrtsstraßen – dokumentiert.
Die wichtigsten Änderungen der neuen Sportbootführerscheinverordnung:
- Alle Theorie- und Praxisprüfungen können zu verschiedenen Zeitpunkten und an verschiedenen Orten abgelegt werden.
- Es reicht grundsätzlich aus, wenn die Antragsunterlagen und Gebühren spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sind.
- Die Sperrfrist von vier Wochen für die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen entfällt.
Die Prüfungen können jedoch nicht an demselben Tag wiederholt werden. - Für das fahrerlaubnisfreie Führen von Sportbooten besteht keine Altersgrenze mehr.
- Sowohl die Besitzer der alten Sportbootführerscheine als auch die des neuen Führerscheins dürfen künftig auf Binnenschifffahrtsstraßen Sportboote von weniger als 20 Meter Länge führen.
Ausnahme: Auf dem Rhein dürfen Sportboote von weniger als 15 Meter Länge geführt werden. - Das ärztliche Zeugnis wurde vereinfacht, so entfällt beispielsweise die Wiederholungspflicht bei eingeschränkter Sehschärfe. Diese Änderung gilt ebenfalls für diejenigen, die bereits Inhaber eines Sportbootführerscheins sind.
- Der Arzt muss das Zeugnis künftig in einem geschlossenen Umschlag direkt an den Prüfungsausschuss senden. Der Sportbootführerscheinbewerber erhält eine Kopie.
- Die Gebühren schließen die Reisekosten der Prüfer sowie etwaige Raumkosten ein.
- An den Formaten des Sportbootführerscheins ändert sich vorläufig nichts. Die Einführung des vorgesehenen Scheckkartenformats erfolgt zu einem späteren, derzeit noch nicht festgelegten Zeitpunkt.
Inhaltlich verändert sich die Prüfung kaum. Die Fragebogen werden entsprechend den neuen Begrifflichkeiten und einigen rechtlichen Änderungen angepasst.
Die Aufgaben der praktischen Prüfungen ändern sich nicht.