LRC Prüfung Nürnberg
Der Deutsche Segler-Verband (DSV) und der Deutsche Motoryachtverband (DMYV), beide Gründgensstr. 18, 22309 Hamburg, führen im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen künftig die Prüfungen zum Erwerb folgender Funkbetriebszeugnisse für die Sportschifffahrt durch und stellen sie aus:
Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate – LRC)
Geltungsbereich: Seefunk weltweit. Wir schulen Sie für das LRC-Zeugnis.
Kursinhalt LRC
Dieses Zeugnis erlaubt das Bedienen aller Sprech-Seefunkstellen auf Ultrakurzwellen (UKW), Grenzwellen ( GW ) und Kurzwellen ( KW ) und gestattet die Teilnahme am Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS auf UKW, GW und KW. Auch das Bedienen von Satellitenfunkanlagen im GMDSS ist Bestandteil dieses Zeugnisses.Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift werden vorausgesetzt.
LRC-Prüfung: Zulassungs-Voraussetzung
- Mindestalter: 18 Jahre für das LRC
- Einverständniserklärung der Eltern bei Jugendlichen unter 18 Jahren
- Antrag auf Zulassung
- Ein Passbild
- ggf. eine unbeglaubigte Kopie des Funkbetriebszeugnisses SRC, ROC, des UKW-Betriebszeugnisses I
Die Unterlagen müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins beim Prüfungsausschuss vorliegen.

