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LRC Prüfung Nürnberg

Der Deutsche Segler-Verband (DSV) und der Deutsche Motoryachtverband (DMYV), beide Gründgensstr. 18, 22309 Hamburg, führen im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen künftig die Prüfungen zum Erwerb folgender Funkbetriebszeugnisse für die Sportschifffahrt durch und stellen sie aus:

Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate – LRC)

Geltungsbereich: Seefunk weltweit. Wir schulen Sie für das LRC-Zeugnis.

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Kursinhalt LRC

Dieses Zeugnis erlaubt das Bedienen aller Sprech-Seefunkstellen auf Ultrakurzwellen (UKW), Grenzwellen ( GW ) und Kurzwellen ( KW ) und gestattet die Teilnahme am Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS auf UKW, GW und KW. Auch das Bedienen von Satellitenfunkanlagen im GMDSS ist Bestandteil dieses Zeugnisses.Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift werden vorausgesetzt.

exklusiv Lehrmaterial LRC:

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LRC-Prüfung: Zulassungs-Voraussetzung

  • Mindestalter: 18 Jahre für das LRC
  • Einverständniserklärung der Eltern bei Jugendlichen unter 18 Jahren
  • Antrag auf Zulassung
  • Ein Passbild
  • ggf. eine unbeglaubigte Kopie des Funkbetriebszeugnisses SRC, ROC, des UKW-Betriebszeugnisses I

Die Unterlagen müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins beim Prüfungsausschuss vorliegen.